Nutzungsbedingungen

1. Leistungen Schweizer Familienblogs

Schweizer Familienblogs verwaltet und betreibt die Onlineplattform, auf welcher Bloggerinnen und Blogger Auszüge aus ihren Blogposts via RSS-Feed veröffentlichen können. Schweizer Familienblogs stellt der Bloggerin, dem Blogger die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Onlineplattform zur Verfügung.

Die Plattform Schweizer Familienblogs ist ein Aggregator. Der via RSS-Feed eingelesene Content gehört den Autorinnen und Autoren. Jeder via RSS-Feed eingelesene Artikel weist den Namen der Autorin, des Autors auf und ist zum Weiterlesen mit dem Originalbeitrag verlinkt. Auf Schweizer Familienblogs wird lediglich ein kurzer Auszug des Textes mit einem Beitragsbild gezeigt.

Schweizer Familienblogs ist bemüht, der Bloggerin, dem Blogger die Onlineplattform ununterbrochen zur Verfügung zu stellen. Es besteht jedoch kein Anspruch der Bloggerin, des Bloggers auf eine unterbrechungsfreie Nutzung der Onlineplattform. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- und Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von Schweizer Familienblogs liegen (z.B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Onlineplattform führen.

2. Verantwortlichkeit von Schweizer Familienblogs

Die Verantwortlichkeit von Schweizer Familienblogs ist auf die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Onlineplattform gemäss Ziffer 1 beschränkt.

Die Bloggerin, der Blogger ist für alle eingestellten Blogbeiträge selbst verantwortlich. Schweizer Familienblogs nimmt auf die Inhalte der Blogbeiträge keinen Einfluss und führt weder eine Kontrolle noch eine Überwachung der von der Bloggerin, dem Blogger eingestellten Inhalte durch. Schweizer Familienblogs übernimmt daher keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung für diese Inhalte.

3. RSS-Einzug

Die Nutzung der Onlineplattform von Schweizer Familienblogs als Bloggerin bzw. als Blogger setzt die Bezahlung des jährlichen Mitgliedschaftsbeitrages für die „Gold-Mitgliedschaft“ und die Bekanntgabe der einzulesenden RSS-Feeds durch die Bloggerin, den Blogger voraus. Dadurch geben die Bloggerinnen und Blogger ihren verbindlichen Auftrag zum Einlesen seiner angegebenen RSS-Feeds an Schweizer Familienblogs. Die Nichtbezahlung darauffolgender Mitgliederbeiträge gilt als Beendigung des Auftrags. Dementsprechend wird der RSS-Einzug ohne Mahnung eingestellt.

Das Einlesen der RSS-Feeds erfordert, dass die Beiträge über Titel und Bilder mit mindestens 800 x 600 verfügen. Nur dann können die Beiträge auf der Homepage und in den verschiedenen Rubriken angezeigt werden. Der Feed muss den ganzen Artikel und ein Beitragsbild, enthalten, nicht nur einen Auszug. Die Bloggerin, der Blogger übernimmt die Verantwortung, dass die technischen Anforderungen für das Einlesen seiner RSS-Feeds gegeben sind.

4. Pflichten der Bloggerin, des Bloggers

Die Bloggerin, der Blogger ist gemäss Kodex verpflichtet, bezahlte oder durch geldwerte Vorteile gesponsorte Blogbeiträge für den Leser erkennbar als Werbung oder durch einen Sponsorenhinweis zu kennzeichnen und in seinem Blog ständig ein Impressum verfügbar zu halten, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Die Bloggerin, der Blogger verpflichtet sich zudem, keine anstössigen oder gesetzeswidrigen Inhalte zu veröffentlichen und die Onlineplattform insbesondere nicht zu missbrauchen für

  • Verleumdung, Beleidigung, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder eine anderweitige Verletzung der Gesetze
  • Veröffentlichung von Inhalten oder Hinweisen auf Inhalte, die zu Straftaten anleiten, rassistisch, volksverhetzend, gewaltverherrlichend oder -verharmlosend, beleidigend, sexuell anstössig, pornografisch, jugendgefährdend oder sonst schädlich und unangemessen sind
  • Verbreitung von Inhalten, die Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und/oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen
  • Schneeballsysteme, Kettenbriefe, Spamming oder andere unerwünschte Benachrichtigungen
  • Behinderung und Einschränkung anderer Bloggerinnen und Blogger bei der Nutzung der Onlineplattform.

Die Bloggerin, der Blogger verpflichtet sich, keine Inhalte, Software oder andere Dateien mit Viren oder anderen schädlichen Komponenten über die Onlineplattform zu verbreiten oder zu übermitteln.

Es ist der Bloggerin, dem Blogger untersagt, Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Funktionalität der Onlineplattform zu beeinträchtigen.

5. Entfernen von Inhalten / Sperrung von Nutzerkonten

Schweizer Familienblogs ist bei einem Verstoss gegen die Pflichten nach Ziffer 4 dieser Nutzungsbedingungen und/oder bei Bestehen konkreter Anhaltspunkte für einen solchen Verstoss berechtigt, Blogbeiträge und sonstige Inhalte zu überprüfen, zu deaktivieren und ohne vorherige Ankündigung im eigenen Ermessen zu sperren.

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Pflichtverletzungen der Bloggerin, des Bloggers, kann Schweizer Familienblogs das Nutzerkonto der Bloggerin, des Bloggers vorübergehend oder dauerhaft sperren. Die Bloggerin, der Blogger wird von Schweizer Familienblogs über die Sperrung, und den Grund der Sperrung informiert.

6. Rechteeinräumung

Das Urheberrecht an den eingestellten Blogbeiträgen und sonstigen Inhalten verbleibt bei der jeweiligen Bloggerin bzw. beim jeweiligen Blogger. Die Bloggerin, der Blogger räumt Schweizer Familienblogs aber unentgeltlich das übertragbare, nicht-ausschliessliche, räumlich unbegrenzte sowie zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertragsverhältnisses befristete Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung der Blogbeiträge und sonstigen Inhalte für die Erfüllung der Leistung gemäss Ziffer 1 ein.

7. Freistellung

Die Bloggerin, der Blogger stellt Schweizer Familienblogs von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die von der Bloggerin bzw. vom Blogger auf der Onlineplattform eingestellten Blogbeiträge und sonstigen Inhalte geltend machen. Die Bloggerin, der Blogger stellt Schweizer Familienblogs ferner von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Onlineplattform durch den Blogger geltend machen. Der Blogger übernimmt alle aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten einschliesslich der Kosten der Rechtsverfolgung bzw. Anspruchsabwehr. Weitergehende Rechte sowie Schadensersatzansprüche von Schweizer Familienblogs bleiben unberührt.

8. Änderung der Nutzungsbedingungen

Schweizer Familienblogs behält sich die jederzeitige Änderung dieser
Nutzungsbedingungen vor. Sind die Änderungen wesentlich, informiert Schweizer Familienblogs die Blogger durch Benachrichtigung in Textform und veröffentlicht die geänderten Nutzungsbedingungen auf der Onlineplattform. Die neue Version der Nutzungsbedingungen gilt ab
Publikation. Nachträgliche Änderungen der Nutzungsbedingungen gelten als von den Bloggern genehmigt, wenn sie nicht innert 14 Tagen seit Kenntnisnahme der Änderung schriftlich den neuen Nutzungsbedingungen widersprechen. Der Blogger stimmt den geänderten Nutzungsbedingungen durch Weiternutzung der Onlineplattform zu. Der Blogger kann die Nutzungsbedingungen jederzeit über den auf der Onlineplattform erreichbaren Link Nutzungsbedingungen abrufen, einsehen, ausdrucken und herunterladen.

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Zürich. Es gilt Schweizer Recht.

Stand Oktober 2020